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Der Einzelne im Spannungsfeld von Teleologie und Deontologie in der Rechtsprechung des EuGH: Zugleich ein Beitrag zur Folgeorientierung bei der Auslegung der Vertrage
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Wie entscheiden Richter, wenn ihnen das Gesetz Freiraume lasst? Die Antwort ist einfach: Sie entscheiden wie jeder andere Mensch auch, der vor der Frage nach der Richtigkeit einer zu treffenden Entscheidung steht. Sie konnen ihre Entscheidung an den Folgen, die mit ihrer Entscheidung verbunden sind, ausrichten, mithin teleologisch entscheiden, oder sie konnen ihre Entscheidung an grundlegenden, von den Folgen unabhangigen Regeln orientieren, mithin deontologisch entscheiden. Gleich welchen Systems sie sich auch bedienen mogen, allein die Methodik, nach der sie ihre Entscheidung fallen, hat Einfluss auf die Stellung des Einzelnen in einer Rechtsgemeinschaft. Die Richtigkeit dieser These belegt Morten Goke anhand der Rechtsprechungs- und Auslegungspraxis des Eu GH. Er zeigt zugleich, dass fur eine politische Union, wie sie die Europaische Union sein mochte, schon aus Grunden der Rechtsstaatlichkeit eine Rechtsprechungs- und Auslegungspraxis geschuldet ist, die Teleol ogie und Deontologie als gleichsam unverzichtbare Direktiven richterlichen Entscheidens anerkennt.