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Die Revision als Rechtsmittel im Alten Reich
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Barnes and Noble
Die Revision als Rechtsmittel im Alten Reich
Current price: $116.00
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Entsprechend der Stellung als hochstes Gericht des Alten Reichs war bei der Errichtung des Reichskammergerichts im Jahr 1495 kein Rechtsmittel gegen dessen Urteile vorgesehen. Trotzdem wurde bereits in der Reichskammergerichtsordnung von 1548 die Revision als Anfechtungsmoglichkeit der hochstgerichtlichen Urteile geregelt. Neben dieser Eigenschaft als eigentlich nicht vorgesehene Uberprufung hochstgerichtlicher Urteile, war insbesondere die neuartige Beschrankung des Rechtsmittels auf Rechtsfragen bemerkenswert. Die Arbeit untersucht die Entstehung und Entwicklung der Revision im Verfahren vor dem Reichskammergericht und dem Reichshofrat und wirft einen Ausblick auf die partikularrechtliche Situation sowie die weitere Entwicklung im 19. Jahrhundert. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die historische Entwicklung des Rechtsinstituts am RKG und am RHR, dessen dogmatische Inhalte sowie die durch die kaiserlich-reichsstandischen und konfessionellen Gegensatze gepragten Interessen der Akteure an einer erneuten Uberprufung der hochstgerichtlichen Urteile.