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Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Internet-Service-Providern: Ein deutsch-chinesischer Rechtsvergleich
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Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Internet-Service-Providern: Ein deutsch-chinesischer Rechtsvergleich
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Mit der Entwicklung der Internetgesellschaft sind Internet-Service-Provider (ISP) zu einem wichtigen Rechtssubjekt geworden. Umstritten ist allerdings, inwieweit ISP fur rechtswidrige Inhalte oder illegale Handlungen ihrer Nutzer verantwortlich sein sollen. In Deutschland weist der gesetzliche Rahmen fur die Verantwortlichkeit der ISP eine moderate Tendenz auf. Von der herrschenden Meinung wird die Ansicht vertreten, die Haftung der ISP zu beschranken. Dieses Konzept lasst aber die Moglichkeit, dass Computer- und Internetkriminalitat in bestimmten Konstellationen rechtlich nicht wirksam bekampft wird, offen. In China hingegen gibt es kein einschlagiges Gesetz wie das Telemediengesetz (TMG), das sich mit der Verantwortlichkeit der ISP befasst und einen umfassenden Geltungsbereich hat. Die Privilegierungsregelungen der ISP in China finden sich hauptsachlich in den zivilrechtlichen Normen. Bislang wird nicht ausreichend diskutiert, ob und wie diese Privilegierungsregelungen im strafrechtlichen Bereich angewendet werden konnen. Auffallig ist auch, dass anders als im deutschen St GB spezielle Paragrafen fur die strafrechtliche Verantwortlichkeit der ISP im chinesischen Recht geschaffen wurden. In diesem Sinn ist eine rechtsvergleichende Untersuchung zwischen Deutschland und China von groaer Bedeutung. So liefert das deutsche Modell den chinesischen Juristen eine Vorlage dafur, wie ein systematisches und einheitliches Privilegierungssystem fur die ISP zu konstruieren ist. Das chinesische Modell zeigt den deutschen Juristen einen neuen Losungsansatz, wie der grassierenden Cyberkriminalitat mit einer relativ aktiven Gesetzgebung entgegenzutreten ist.